Gewässerschadenhaftpflicht

Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

Ihr Kontakt

Monika Rohleder

Versicherungsfachwirtin
Tel: 02251/57259
mo.rohleder@fvb.de

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